JudikaturJustizRS0117723

RS0117723 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2023

Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung im engeren Sinn führt ebenso wie - im Regelfall - die Unterlassung einer Begründung für die Gewährung bedingter Strafnachsicht zu keiner Urteilsnichtigkeit.

Entscheidungen
16