Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie ersatzlos aufgehoben werden.…
Text Begründung: Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleichzeitig wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB für Dr. Rudolf S***** und Luise S***** ein…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Liegenschaftseigentümerin ist aus den vom Rekursgericht bezeichneten Gründen zulässig und im Sinn des Begehrens auf Beseitigung der vorinstanzlichen Beschlüsse auch gerechtfertigt. Zur Rechtzeitigkeit des Rekurses: Bei Erhebung des vorliegenden Revisionsrekurses wurde zwar di…