Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 939,24 EUR (darin enthalten 156,54 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht verkündete in der Tagsatzung vom 21. Juni 2017 in Anwesenheit beider Parteienvertreter und des Nebenintervenientenvertreters das Urteil. Dagegen meldete keine der Parteien in der Verhandlung Berufung an. Die Protokollsabschrift wurde den Parteienvertretern jeweils am 24. …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der beklagten Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1 Gemäß § 461 Abs 2 ZPO kann gegen ein in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündetes Urteil (§ 414 ZPO) Berufung von einer Partei nur erhoben werden, die die Berufung sofort nach der Verkündung des Urteils mündlich…