JudikaturJustizRS0117460

RS0117460 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2012

Der Bund kann sich der seiner gesetzlichen Selbstbindung entsprechenden Leistungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er zunächst grundsätzlich auf die Leistungen Dritter zur Beseitigung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliert. Somit können den Bund nicht die in Erwartung des Ersatzes erbrachten Leistungen Dritter entlasten, wenn diese Dritten zur Bewältigung einer akuten witschaftlichen Notlage von Asylwerbern einspringen mussten, nachdem sich der Bund seiner gesetzlichen Leistungspflicht durch die willkürliche Verweigerung der Bundesbetreuung vorerst entzogen hatte.

Entscheidungen
3