Spruch Aus Anlass der Revision werden die Entscheidungen der Vorinstanzen als nichtig aufgehoben, das diesen vorangegangene Verfahren für nichtig erklärt und die Klage zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 4.555,52 (darin EUR 759,25 an Umsatzsteuer) bestimmten…
Text Begründung: Am 15. 11. 2000 beauftragte der seinerzeitige Eigentümer eines später vom Kläger erworbenen PKW die beklagte Partei mit der Überprüfung und Begutachtung im Sinne des § 57a KFG. Diese Überprüfung wurde durchgeführt und für das Fahrzeug ein Gutachten gemäß § 57a KFG ausgestellt, in d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, weil die darin aufgeworfene Frage nach den von § 57a KFG erfassten Schutzobjekten vom Obersten Gerichtshof bisher nicht beantwortet wurde. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Vielmehr hat der Oberste Gerichtshof die Unzulässigkeit des Rechtswegs für die geltend …