Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der vom Schuldspruch umfassten Taten unter § 148 zweiter Fall StGB und im Schuldspruchpunkt 1, demzufolge in der im Schuldspruch gebildeten Subsumtionseinheit, im …
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gertrude S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat sie „mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannt…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a, 10, 10a und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten. [4] 1. Zur amtswegigen Maßnahme: [5] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde überzeugte sich der Oberste Gerichtshof (§ 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO), dass dem…