Spruch In Stattgebung des Antrags der Generalprokuratur wird im außerordentlichen Weg die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt, das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 11. Juli 2018, GZ 31 Hv 21/18y 14, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuld-, im Straf- und im Kostenausspruch aufgehoben und die Sa…
Text Gründe: Im Verfahren AZ 31 Hv 21/18y des Landesgerichts Salzburg legte die Staatsanwaltschaft Salzburg Basel I***** m it Strafantrag vom 12. Juni 2018 ein den Vergehen der Begünstigung nach §§ 15 Abs 1, 299 Abs 1 StGB (1) und der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB (2) subsumiertes Verhalte…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrem gemäß § 362 Abs 1 Z 2 StPO gestellten Antrag zutreffend aufzeigt, ergeben sich erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Abwesenheitsurteil des Landesgerichts Salzburg zugrunde gelegten Tatsachenannahmen, wonach dem Angeklagten die Ladung zur Hauptverhandlu…