Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 399,74 EUR (darin 66,62 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer aus zahlreichen Parzellen bestehenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft, die als dienendes Gut mit der Dienstbarkeit der Weide zu Gunsten mehrerer herrschender Liegenschaften belastet ist. Der Beklagte ist Eigentümer einer herrs…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob der Pächter eines herrschenden Grundstücks auch dann zur Ausübung der Grunddienstbarkeit berechtigt ist, wenn er nicht das gesamte herrschende Gut gepachtet hat, eine klare oberstgerichtliche Rechtsprechung fehlt. Die Revision ist aber nicht berechtigt. …