JudikaturJustizRS0117345

RS0117345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2010

Der Pächter ist auch dann zur Ausübung der Grunddienstbarkeit (hier ein Weiderecht) berechtigt, wenn er nicht das gesamte herrschende Gut gepachtet hat. Durch die Rechtsübung in Gemeinschaft mit dem Verpächter darf sich die Belastung des dienenden Gutes nicht erhöhen.

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