JudikaturJustizRS0117339

RS0117339 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2023

Der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes ist unzulässig, wenn das Erstgericht nur über einen 2.000 Euro nicht übersteigenden Streitgegenstand entschieden hat. Ein höherer Bewertungsausspruch durch das Berufungsgericht bindet den Obersten Gerichtshof nicht (abgesehen von einer offenbaren Unterbewertung).

Entscheidungen
5