Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird die neuerliche Entscheidung über die Berufung der klagenden Partei unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von 1.865,60 EUR sA (1.500 EUR Schmerzengeld, 45,60 EUR Fahrtkostenersatz, 60 EUR Heilungskosten, 200 EUR Sachschadenersatz und 60 EUR Spesen) und die Unterlassung künftiger Körperverletzungen der Klägerin. Am 26. 5. 2007 habe d…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist zulässig, weil gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht die Berufung zurückweist, der Rekurs ohne Rücksicht auf den Streitwert erhoben werden kann (RIS Justiz RS0043893). Er ist auch berechtigt. Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem eine Berufung aus forme…