Spruch Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, dem Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Partei dessen mit 614,84 EUR (darin 102,47 EUR an 20 % USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei hat die K…
Text Begründung: Der Kläger und der Nebenintervenient sind seit 1996 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei der Kläger über 238/1000 und der Nebenintervenient über 762/1000 Anteile verfügt. Der Kläger bewohnt die mit seinen Anteilen verbundene Eigentumswohnung selbst, die sechs Wohnungen …
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Die Besorgung bzw Veranlassung des Winterdienstes gehört zur ordentlichen Verwaltung einer Li…