JudikaturJustizRS0117173

RS0117173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 2012

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann einem Dritten (also einer nicht zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörigen oder ihr vertraglich verbundenen Person) wegen deliktischen Verhaltens ersatzpflichtig werden. Hiefür genügt die Verletzung einer Verhaltensvorschrift, wie sie sich etwa aus dem erteilten Auftrag ergeben kann.

Entscheidungen
3