RS0117118 – OGH Rechtssatz
RS0117118 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind die Behauptungsregeln und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen (Okt 7/93 = ÖBl 1993, 241 - Fiat-Vertriebsbindung).