JudikaturJustizRS0117118

RS0117118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2008

Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind die Behauptungsregeln und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen (Okt 7/93 = ÖBl 1993, 241 - Fiat-Vertriebsbindung).

Entscheidungen
5