RS0117092 – OGH Rechtssatz
RS0117092 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grundsätzlich ist für die Einordnung einer Materie in das außerstreitige oder streitige Verfahren das Prozesskostenrisiko der Parteien nicht relevant (vergleiche 4 Ob 293/00t). Ein allfälliges Kostenrisiko minderjähriger Kinder spricht daher nicht gegen die nach einhelliger Rechtsprechung zulässige Abklärung der Höhe ihres Unterhaltsanspruchs im Oppositionsprozess.