Spruch Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit sie nicht bereits in Rechtskraft erwachsen sind (Zuspruch von EUR 1.543,82 brutto sA) - also im Umfang von EUR 11.078,11 brutto sA abzüglich EUR 3.206,25 netto - aufgehoben und die Rechtssache in…
Text Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten …
Rechtliche Beurteilung Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es diesbezüglich genügt, auf die angefochtene Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen der beklagten Partei, die zusammengefasst meint, dass sich aus dem PTSG der Vorrang der aus dem VBG übernommenen Bestimmungen, deren Weit…