JudikaturJustizRS0117035

RS0117035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2013

Die Prüfung der Zuständigkeitsvoraussetzungen des §93 JN erfolgt auch dann nach den zuständigkeitsbegründenden Angaben in der Klage, wenn es um die internationale Zuständigkeit geht. Die mit der sogenannten Indikationentheorie begründete Auffassung, dass die Richtigkeit der Klageangaben zu prüfen sei (SZ60/277), ist seit der Einfügung des §27a JN durch die WGN1997 überholt.

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4