JudikaturJustizRS0116950

RS0116950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 2008

Ein Antrag auf Verfahrenshilfe ist auch dann rechtzeitig im Sinne des § 464 Abs 3 ZPO, wenn er innerhalb einer gemäß § 85 Abs 2 ZPO vom Richter gesetzten Frist zur Verbesserung des rechtzeitig erhobenen Berufungsschriftsatzes gestellt wird.

Entscheidungen
3