Spruch Der Revision wird Folge gegeben . Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Beklagte ist schuldig, den Klägern die mit 997,17 EUR (darin 134,11 EUR Umsatzsteuer und 192,50 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfa…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des um 1900 erbauten Hauses *****, in welchem die Beklagte mit Mietvertrag vom 5. 8. 1996 die Wohnung Top 6 auf die Dauer von drei Jahren mietete; bei dieser Mietwohnung handelt es sich nicht um eine Eigentumswohnung. Am 5. 8. 1999 schlossen die Parte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Die Vorinstanzen gingen im Ergebnis übereinstimmend davon aus, dass die Beklagte das Optionsrecht nach § 29 Abs 4b MRG idF WRN 1997, BGBl I Nr 22/1997, auf Verlängerung des Bestandverhältnisses um ein Jahr bis 4. 8. 2007 jedenfalls nicht wirksam…