Spruch Die Revision wird mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.833,92 (darin EUR 472,32 an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Notariatsakt vom 23. 12. 1997 trat der Beklagte dem Kläger einen Geschäftsanteil an einer GmbH unter der Bedingung ab, dass bis zum 28. 2. 1998 schriftliche Zustimmungserklärungen der übrigen Gesellschafter sowie einer Bank vorliegen; der Beklagte verpflichtete sich, alles für den Ei…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. Auf die Lösung der Frage, ob eine vom Veräußerer wider Treu und Glauben vereitelte Bedingung auch bei der Abt…