Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller wird Folge gegeben, der angefochtene Sachbeschluss aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Liegenschaftseigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse*****. Dr. Karl K***** war aufgrund eines Mietvertrags aus dem Jahr 1977 Hauptmieter der Bestandräumlichkeiten top Nr 17 in diesem Haus, worin er eine Rechtsanwaltskanzlei betrieb. Er emeritierte am…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Sachbeschluss richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller der zulässig ist, weil zur Frage der Anwendbarkeit des § 1497 ABGB auf die Präklusivfrist des § 12a Abs 2 MRG bisher noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Der Revisionsrekurs ist im Sinne …