JudikaturJustizRS0116736

RS0116736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2022

Keine entscheidende Tatsache wird angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt.

Entscheidungen
71