JudikaturJustizRS0116735

RS0116735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Feststellungsmängel können nur durch die Bezeichnung von Indizien geltend gemacht werden, welche in der Hauptverhandlung vorgekommen sind, während nicht in der Hauptverhandlung vorgekommene aktenkundige Hinweise einer außerordentlichen Wiederaufnahme nach § 362 StPO vorbehalten sind. (WK-StPO § 281 Rz 600)

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