Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten S***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der Angeklagte George S***** der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall und Abs 2 StGB (I/1), der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (II), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (III/1,2) und der Hehlerei nach § 164 Abs 2…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten S***** aus § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5 und 5a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht berechtigt. Der aus Z 3 erhobene Einwand, die Verlesung der Protokolle über die kontradiktorische Einvernahme im Vorverfahren vernommener Zeuginnen sei infolge fehlender Entschlagungsbe…