Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die 1. bis 9. , 11. bis 15. und 17. genannten Mit- und Wohnungseigentümer sind schuldig, den Antragstellern binnen 14 Tagen deren mit 418,78 EUR (darin 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragsteller sowie die Revisionsrekurswerber sind Mit und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1519 KG *****. Die Antragsgegnerin war bis 31. 3. 2016 Hausverwalterin. Die Antragsteller begehrten mit ihrem direkt beim Erstgericht eingebrachten Antrag die Feststellung der Unrichtig…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass die Parteistellung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 WEG 2002 grundsätzlich an das aufrechte bücherliche Eigentum geknüpft ist (RIS Justiz RS…