RS0116523 – OGH Rechtssatz
RS0116523 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Sind Art und Ausmaß der Servitut durch den Titel unzweifelhaft konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst aber von einer "ungemessenen" Servitut.
RS0116523 – OGH Rechtssatz
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Sind Art und Ausmaß der Servitut durch den Titel unzweifelhaft konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst aber von einer "ungemessenen" Servitut.