Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten J* und M* sowie aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der den Angeklagten J* und M* angelasteten Taten auch nach § 147 Abs 2 StGB (I…
Text Gründe: [1] Soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerden von Bedeutung, wurden mit dem angefochtenen Urteil * C* (I./1./), * A* (I./4./) und * S* (I./5./) jeweils des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 fünfter Fall, 148 zweiter Fall StGB sowie *…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich Nichtigkeitsbeschwerden, die die Angeklagten C* und J* jeweils auf Z 5, 5a und 9 lit a, M* auf Z 9 lit a und S* auf Z 5, 5a, „9“ sowie 10a, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, stützen. I./ Zum berechtigten Teil der Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten J* und M*: [4] Diese B…