JudikaturJustizRS0116287

RS0116287 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2018

Die Frage, ob eine bestimmte Rechtsschutzform zulässig ist, ist nach österreichischem Recht dem Verfahrensrecht zuzuordnen, auch wenn materiellrechtlich ausländisches Recht anzuwenden ist. Nach dem Grundsatz der lex fori kommt daher für die Zulässigkeit der Klageform allein österreichisches Verfahrensrecht zur Anwendung.

Entscheidungen
5