Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Bestätigung der Zurückweisung des Einstellungsantrags richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Klagezurückweisung dahin abgeändert, dass die Einrede der (interna…
Text Begründung: Die Streitteile, die miteinander verheiratet waren, sind deutsche Staatsbürger. Der in Deutschland lebende Kläger wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 verpflichtet, der nunmehr bei Villach wohnenden Beklagten ab 1. 1. 1993 einen monatlichen nachehelichen Unterhal…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist, soweit er die Bestätigung der Zurückweisung des Einstellungsantrags bekämpft, jedenfalls unzulässig, im Übrigen aber mangels Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur hier zu entscheidenden Zuständigkeitsfrage zulässig und auch berechtigt. 1. Hat das Rekursge…