JudikaturJustizRS0116273

RS0116273 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Ein Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO kann nur dann zur Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichtes führen, wenn er wesentlich für die Entscheidung war und sich auf diese auswirken konnte.

Entscheidungen
36