Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 10.946,92 EUR samt 4 % Zinsen aus je 185,54 EUR ab 10. 8. 1995 und ab jedem folgenden Monatszehnten - das sind Zinsen i…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 15. 6. 1965 mit den seinerzeitigen Miteigentümern der Bestandliegenschaft einen Mietvertrag über eine Wohnung in Wien (Beilage A). In Punkt IV. des Vertrags wurde ein Mietzins vereinbart, der sich aus dem Hauptmietzins von 330 S pm samt einem gemäß § 16 Abs…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die zweitinstanzliche Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist zulässig und auch berechtigt: Dem vom Kläger unter Hinweis auf die Rechtsmeinungen namhafter Mietrechtsexperten vorgetragenen Argument, der mit dem dritten Wohnrechtsänderungsgesetz (3. WÄG - BGBl 1993/800) "geänderte" …