JudikaturJustizRS0116051

RS0116051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2017

Wird ein Strafverfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen, so ist der beschlagnahmte Gegenstand jener Person zurückzugeben, gegen die sich die Beschlagnahme richtet, sofern kein Bedenklichkeitsverfahren eingeleitet ist.

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