JudikaturJustizRS0115999

RS0115999 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2009

Wurde über einen materiellen oder prozessualen Rechtsschutzanspruch erkannt, so ist das Rechtsmittelverfahren in konventionskonformer Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Dritten Rückstellungsgesetzes zweiseitig zu gestalten.

Entscheidungen
7