Spruch I. Die Rekursbeantwortung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird ersatzlos aufgehoben und dem Berufungsgericht die Entscheidung über die Berufung der Beklagten unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Rekurs…
Text Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von insgesamt 6.230 EUR. Das Erstgericht sprach aus, dass die Klageforderung zu Recht, eine von der Beklagten eingewandte Gegenforderung hingegen nicht zu Recht bestehe, und verpflichtete die Beklagte zur Zahlung …
Rechtliche Beurteilung Der Kläger erstattete eine Rekursbeantwortung . I. Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO jedenfalls zulässig (RIS Justiz RS0042770, RS0098745). Dieses Rekursverfahren ist einseitig (RIS Justiz RS0098745 [T8, T12]; RS0043760). Die Rekursbeantwortung des Klägers war daher als unzulässig zurückzuw…