Spruch Der Rekurs wird, soweit er die Aufhebung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung betrifft, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Rekurs Folge gegeben und das Ersturteil in der Hauptsache wiederhergestellt. Die Entscheidung über sämtliche Kosten des Verfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten.…
Text Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer mehrerer benachbarter Grundstücke. Am 23. November 2012 vereinbarten sie, dass der Beklagte zwischen näher bestimmten Grundstücken einen Maschendrahtzaun auf einbetonierten Eisenstehern errichten soll. Dies tat der Beklagte auch, indem er zwischen den ihm …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten, mit dem er die gänzliche Wiederherstellung des klageabweisenden Ersturteils anstrebt, ist, soweit er die Aufhebung der Kostenentscheidung und die diesbezügliche Verfahrensergänzung betrifft, nicht zulässig, im Übrigen aber zulässig und auch berechtigt. 1. Wenn wie hier da…