Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: Die Einbringung einer Pflichtteilsklage (wegen EUR 3,309.230,90 sA) der Verlassenschaft nach Waltraude G***** gegen die Verlassenschaft nach Gottfried G***** wird verlassens…
Text Begründung: Der Kurator stellte am 30. 6. 2003 (und am 23. 12. 2003; jeweils Datum des Einlangens) den Antrag, die Einbringung einer Pflichtteilsklage der Verlassenschaft nach Waltraude G***** gegen die Verlassenschaft nach Gottfried G***** zu bewilligen und den mit der Verwaltung und Vertretung de…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt . Vorweg ist das Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelwerbers zu untersuchen, das auch noch im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung vorliegen muss (Kodek in Rechberger² Vor § 461 ZPO Rz 9 mwN). Seit der Bestellung des Kurators sind nämlich bere…