JudikaturJustizRS0115679

RS0115679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2004

Die Ausfertigungspflicht des Dienstvertrages nach § 4 VBG ist eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht die Gültigkeit des Dienstvertrages berührt. Dem Dienstgeber ist aber weder nach nationalem Recht noch nach der NachweisRL Richtlinie des Rates 91/533/EWG der Beweis über Tatsachen abgeschnitten, die nicht in der Ausfertigung des Dienstvertrages ausgewiesen sind.

Entscheidungen
3