Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.119,24 EUR (darin 186,54 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wohnung zahlte die Klägerin einen Betrag von rund 9.300 EUR (für Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr) auf das ihr vom vertragserrichtenden Notar bekanntgegebene Sammelanderkonto bei der Notarstreuhandbank [AG] ein, auf welchem es am 10. 12. 2007 …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision ist nicht zulässig, weil die Klägerin darin keine iSd § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage erörtert. Wie die Vorinstanzen bereits hervorgehoben haben, hat der Beklagte das Amt eines öffentlichen Notars (frühestens) mit 1. 1. 2010 angetreten. Zu diesem Zeitpunkt war da…