JudikaturJustizRS0115622

RS0115622 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2016

Haftung der Ärztekammer wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 1311 ABGB für daraus entstehende Schäden wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgrund der Anwendung sachlich im Sinne des § 342 ASVG nicht gerechtfertigter Auswahlkriterien (hier: Unterlassungsanspruch gegen die beklagte Ärztekammer hinsichtlich zukünftiger Reihungen).

Entscheidungen
6