JudikaturJustizRS0115528

RS0115528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2019

Eine Strafteilung nach § 43a Abs 2 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der verbleibende Rest der Freiheitsstrafe zusammen mit der nach § 19 Abs 3 zweiter Satz StGB zu errechnenden Ersatzfreiheitsstrafe sechs Monate nicht übersteigt.

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