JudikaturJustizRS0115455

RS0115455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2006

Werden zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft vom Gesellschafter-Arbeitnehmer Gehaltsansprüche teilweise nicht geltend gemacht und zur Finanzierung des Lebensunterhalts lediglich eine angemeldete und bezahlte Teilzeitbeschäftigung vereinbart, sind letztere Ansprüche gesichert.

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