Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses endgültig, die klagende und gefährdete Partei jene der Beantwortung des Revisionsrekurses vorläufig selbst zu tragen.…
Text Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues Sy…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Beklagten ist nicht berechtigt. Im Rekursverfahren über einstweilige Verfügungen hat gemäß § 388 Abs 2 und 3 EO iVm § 387 Abs 3 EO, welche Bestimmung in Arbeitsrechtssachen analoge Anwendung findet (Kuderna ASGG2 74, 114), der für die Hauptsache zuständige …