Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten die mit 4.464,77 S bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 744,13 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** W*****, auf der sie ein Wohnhaus errichtet hatten. Wegen ihrer schlechten finanziellen Situation legte ihnen ihre Hauptgläubigerin, die Raiffeisenkasse W*****, 1996 nahe, die Liegenschaft zu veräußern. D…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist zulässig, weil die Begründung der angefochtenen Entscheidung der Rechtsprechung widerspricht; die Revision ist aber nicht berechtigt. Der Kläger bekämpft die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Entscheidung ZBl 1935/227 auf de…