Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.189,44 EUR (davon 198,24 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde im Jahr 2003 von Ing. A***** V***** mit einer übernommenen Stammeinlage von 26.250 EUR und der J***** F***** HandelsgesmbH mit einer übernommenen Stammeinlage von 8.750 EUR als Gesellschafter gegründet. Einen Teil seines…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, weil Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehlt, ob ein noch nicht im Firmenbuch eingetragener, zu einer Generalversammlung von der Gesellschaft aber bereits geladener Gesellschafter einer Gesellschaft mbH sich darauf stützen kann, am Erscheinen g…