JudikaturJustizRS0115216

RS0115216 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2022

Eine wirksame Zustimmung zur Verwendung nichtsensibler Daten liegt nur vor, wenn der Betroffene weiß, welche seiner Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Diesem Erfordernis wird eine Vertragsbestimmung nicht gerecht, die als Empfänger "eine zentrale Evidenzstelle und/oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmungen" nennt.

Entscheidungen
15