Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das klagsstattgebende Ersturteil wird im Umfang der Abänderung durch das Berufungsgericht hinsichtlich der Klauseln 5, 8, 13, 14, 17, 19, 23, 24, 25, 26, 28, 31, 32, 35, 37, 38, 39, 40, 43, 46, 49, 51 und im Kostenpunkt wiederhergestellt. Hinsichtlich der Klausel 34…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das mittelbare Finanzierungsleasing in ganz Österreich und schließt Verträge mit Verbrauchern ab. Sie verwendet die strittigen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsformblättern. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 forderte die Kläge…
Rechtliche Beurteilung Zur Wiederholungsgefahr : Die Klägerin bringt dazu vor, die Beklagte habe zwar zu einzelnen Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber nur die Verpflichtung übernommen, für den Fall des Zuwiderhandelns nach Ablauf des 31. 8. 2007 eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Da die Beklagte keine unbed…