Spruch I.) Die an den Obersten Gerichtshof gerichteten, jeweils als „Urkundenvorlage" bezeichneten Schriftsätze der beklagten Partei vom 30. September 2004 und vom 7. April 2005 werden zurückgewiesen. II.) Die Revision wird, soweit sie das Begehren auf Zuspruch von EUR 3.855,43 samt 4 % Zinsen seit 1. 8. 2…
Text Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000, - (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426, - (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werd…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist hinsichtlich des allein den Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 betreffenden Leistungsbegehrens von EUR 3.855,43 sA jedenfalls unzulässig. Bezüglich des den Kreditvertrag vom 25. 6. 1993 betreffenden Feststellungsbegehrens ist die Revision hingegen zulässig und iSd hilfsweise gestellten A…