Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der in seinen Punkten 1. und 2.3. mangels Anfechtung unberührt bleibt und in seinem Punkt 2.2. bestätigt wird, wird im Übrigen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Rekursger…
Text Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Vaters, "soweit darin die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsbeiträge für Marion unter den Betrag von 319,76 EUR, nämlich auf monatlich 305,23 EUR begehrt" wurde, als "unzulässig" zurück, gab den Rekursen von Marion, Thomas und Dietm…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig; er ist im Rahmen des ein Aufhebungsbegehren implizierenden Abänderungsantrags auch teilweise berechtigt. 1. Steuerentlastung Der Oberste Gerichtshof sprach nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 19. 6. 2002 G 7/02 ua, mit dem die Wortfolg…