JudikaturJustizRS0114859

RS0114859 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2011

Im aktuellen Fall wurde bereits die (höhere) gesetzliche Strafdrohung des § 130 zweiter Strafsatz StGB durch die gewerbsmäßige Begehung von ausschließlich nach § 128 Abs l Z 2 StGB qualifizierten (Opferstockdiebstählen) Diebstählen bestimmt. Die Wertung der "mehrfachen" (tatsächlich: zweifachen) Qualifikation des Diebstahls als erschwerend verstößt damit gegen das Doppelverwertungsverbot.

Entscheidungen
6