RS0114814 – OGH Rechtssatz
RS0114814 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses in natura. Kommt der ehemalige Dienstgeber trotz rechtskräftiger Verurteilung der Verpflichtung zur Ausstellung des Dienstzeugnisses in der ihm aufgetragenen Form nicht freiwillig nach, ist das Urteil gemäß § 354 EO zu vollstrecken. Das klagsstattgebende Urteil kann hier ausnahmsweise nicht gemäß § 367 EO die Abgabe der Willenserklärung ersetzen, weil seine Vorlage geeignet wäre, die Erlangung eines neuen Dienstposten zu erschweren.