Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.665 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.777,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, aufgrund des Mietvertrages vom 30. 8. 1983 Mieter eines Geschäftslokales in Wien gewesen zu sein. Das Lokal habe sich zum Zeitpunkte der Anmietung in einem völlig desolaten Zustand befunden. Er habe in dem Geschäftslokal ein Dentallabor eingerichtet und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der Kläger macht in seinem Rechtsmittel geltend, das Urteil des Berufungsgerichtes leide an unlösbaren inneren Widersprüchen. Das Berufungsgericht differenziere zwischen den zwei Fällen des zweiten Satzes des § 1097 ABGB. Es sei der Ansicht, …