Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das im Umfang der Abweisung des Betrages von EUR 1.189,56 samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 2002 als Teilurteil bestätigt wird, wird im Übrigen, also im Umfang der Abweisung weiterer EUR 20.522,91 samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 200…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Eigentümerin der Wohnung Tür 21, Haus 1, Stiege 1, im 1958 errichteten Haus (geförderter Wohnbau) 1190 W***** (im Folgenden kurz: Wohnung oder Mietwohnung), welche bis 31. 12. 2001 an die C***** AG vermietet war, bis …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, was einer Korrektur bedarf. Sie ist jedoch nur teilweise, und zwar im Sinne des primär gestellten Aufhebungsantrages (freilich an das Erst- statt an das Berufungsgericht), berechtig…