Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teilweise dahin abgeändert, dass sie in Punkt 1 zu lauten haben: „Die Klagsforderung besteht mit 3.967,67 EUR zu Recht." Im Übrigen werden die Urteile der Vorinstanzen und die entsprechenden Kostenent…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 29. 7. 1990 bis 31. 3. 2005 Mieter einer Wohnung im Haus ***** in *****, das zunächst im Alleineigentum des Klägers stand; ab 1994 bestand an der gemieteten Wohnung Wohnungseigentum des Klägers. Zuletzt begehrte der Kläger vom Beklagten den Betr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht bezeichneten Grund sowie wegen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung in der Verjährungsfrage teilweise berechtigt. Nicht berechtigt sind die Ausführungen der Revision allerdings insoweit, als aus der Entscheidung 5 Ob 119/02i des erkennen…