Spruch 1. Johann H***** wird für das ihm zufolge Entscheidung des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 16. Dezember 1993, GZ 7 Vr 826/86-430, zur Last fallende Verbrechen der Untreue nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2 StGB nach dem zweiten Strafsatz des § 153 Abs 2 StGB, gemäß §§ 31, 40 StGB unte…
Text Gründe: In der vorliegenden Strafsache (früher AZ 7 Vr 826/86, 7 Vr 174/98 dieses Gerichtshofes) gab der Oberste Gerichtshof mit Erkenntnis vom 27. April 1995, GZ 12 Os 87-89/94-10, der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise Folge und hob das Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Beschwerdeauffassung bedeutete zunächst die Abweisung des in der Hauptverhandlung zum Schuldspruchfaktum 2. (Verbrechen der Untreue nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB) gestellten Antrages des Beschwerdeführers auf Beischaffung des Johann R***** betreffenden A…