Spruch Der Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung eines Begehrens von S 26.423,07 brutto sA richtet, teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie unter Einbeziehung der in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt zu lauten haben: 1.) Die Klags…
Text Entscheidungsgründe: Nach den für die im Revisionsverfahren nur noch hinsichtlich der Höhe der aus der unberechtigten Entlassung zustehenden Ansprüche maßgeblichen Feststellungen war der Kläger bei der Beklagten als Angestellter mit einem durchschnittlichen Monatsbezug von S 28.840,33 (einschließl…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revision ist teilweise zulässig und auch berechtigt. Soweit der Kläger aber in seiner außerordentlichen Revision zur Abweisung eines Betrages von S 9.600,-- netto als Ersatz für das entgangene Taggeld eine allfällige Überdeckung der auswärtigen…